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Zur Buchung über das Internet füllen Sie bitte das untenstehende Anmeldefomular aus und schicken es nach eingehender Prüfung Ihrer Daten mittels der Taste "abschicken" an uns. Sie bekommen dann umgehend per Post oder Fax ein für Sie vorbereites Formular zum Unterschreiben zugesandt, das Sie dann bitte umgehend an uns retournieren.

Sie können Sie aber auch gerne das Anmeldeformular als PDF downloaden und uns dann per Fax oder Post zusenden.
Bitte die folgenden Angaben vollständig eingeben:
Name:
Vorname:
Strasse:
PLZ:
Ort:
Telefon:
Fax:
E-mail:
Geburtsdatum:
  weibl. männl.
Nationalität:
Muttersprache:
Beruf:
Angaben zu Kursort und Kursart:
kursort
Standardkurs Intensivkurs
Intensivkurs Spezial Minigruppenkurs
Einzelunterricht
Lektionen pro Woche:
Kursbeginn:
Dauer in Wochen:
Vorkenntnisse:  
totaler Anfänger Grundkenntnisse
Mittelstufe Oberstufe
fast perfekt  
Angaben zur Unterkunft:
unterkunftsart
Einzelzimmer Doppelzimmer
Frühstück Halbpension
Selbstverpflegung  
Raucher/in
ja nein
Allergien
ja nein
wenn ja, welche!
keine Unterkunft
Elvia Versicherungspaket - Euro 58 pro Monat
Elvia Reise-Rücktrittskostenversicherung - Euro 30
keine Versicherung
Nähere Infos siehe "allgemeines"
Wie haben sie von
uns erfahren?
Bei Suchmaschine,
welche? link?.......
Sonstiges/Wünsche

Die Anmeldung erfolgt in Anerkennung der Reisebedingungen des Veranstalters (siehe unten)

Allgemeine Reisebedingungen

Bitte das berühmte "Kleingedruckte" aufmerksam durchlesen


1. Abschluss des Reisevertrages:
Für eine Anmeldung verwenden Sie (nachstehend in der Folge „Teilnehmer“ genannt) bitte das Anmeldeformular und schicken es per Post oder Fax an carpe diem Sprachreisen (in der Folge abgekürzt CDS) oder an die Buchungsstelle. Bei Minderjährigen sind die Unterschrift und das Einverständnis des Erziehungsberechtigten erforderlich. Bei Minderjährigen erfolgt damit ein Vertragsangebot gleichzeitig für den Minderjährigen, gesetzlich vertreten durch die Eltern oder sonstigen Sorgeberechtigten und diese selbst. Die Buchung der Reise wird für CDS erst verbindlich, wenn diese dem Reiseteilnehmer bzw. der von ihm eingeschalteten Buchungsstelle gegenüber von CDS schriftlich bestätigt worden ist.

2. Vertragliche Leistungen:
Die vertraglichen Leistungen von CDS bestimmen sich nach der Reiseausschreibung (Katalog bzw. Website der CDS) sowie auf die darauf Bezug nehmende Buchungsbestätigung.
Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Schulen, Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von CDS nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von CDS hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen oder Sonderwünsche) bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von CDS. Soweit eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung von CDS nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindliche Wünsche anzusehen, für deren Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen wird.
Schul-, Orts- und Unterkunftsprospekte, die nicht von CDS herausgegeben werden, sind für CDS und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Teilnehmer zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von CDS gemacht wurden und in der Buchungsbestätigung festgehalten sind.

3. Besondere Regelungen bei Verträgen für Reisen mit Praktika:
a) Mit dem hierzu vorgesehenen speziellen Anmeldeformular, welches vollständig ausgefüllt per Post oder Fax an CDS zu senden ist, bietet der Teilnehmer CDS den Abschluss des Vertrages verbindlich an.
b) CDS sendet dem Teilnehmer eine Eingangsbestätigung zusammen mit einem Sprachtest, einem Muster für Ihren "CV" (Lebenslauf) und einem "letter of motivation" (Bewerbungsschreiben) sowie einem weiteren Fragebogen, in dem der Teilnehmer zusätzlich Angaben sowie Mitteilung über drei Praktikumsbereiche zu machen hat. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Buchungsbestätigung durch CDS dar und begründet noch keinen Anspruch auf das Zustandekommen des Vertrages, bzw. die tatsächliche Platzierung des Teilnehmers in einem Praktikumsprogramm.
c) Der Teilnehmer hat CDS den Fragebogen und den Sprachtest, den "CV" und "letter of motivation" in der jeweiligen Landessprache am besten per Email an info@carpe.at zurücksenden, soweit vorgegebenen innerhalb einer bestimmten Frist.
d) Nach Auswertung des Sprachtests klärt CDS mit dem Teilnehmer ab, ob die gewünschte Kursdauer für ein erfolgreiches Praktikum ausreicht. Auf Anforderung von CDS hat der Teilnehmer mit der betreffenden Partnerschule zur Überprüfung seiner Sprachkenntnisse ein mündliches Telefoninterview durchzuführen.
e) Soweit alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind, bestätigt CDS die Teilnahme am Programm (im Sinne der Punkte h und i).
f) Der Vertragsschluss begründet bezüglich des Praktikums vertragliche Ansprüche nur nach Maßgabe der Voraussetzungen und Leistungsalternativen gemäß Ziff. 3g) bis j) dieser Reisebedingungen. Bezüglich der vertraglichen Leistungspflicht von CDS bei Praktika gilt:
g) Entsprechend den Bestimmungen in Ziffer 3a) bis f) wird mit der Bestätigung von CDS der Anspruch begründet, vor Ort zur Vorstellung und Bewerbung um eine konkrete Praktikumsstelle zugelassen zu werden.
h) Mit dem Vertragsschluss und der Bestätigung von CDS wird kein Anspruch auf tatsächliche Zulassung zu einem Praktikum, bzw. eine konkrete Praktikumsstelle begründet.
i) Sollten sich die Sprachkenntnisse des Teilnehmers als nicht ausreichend erweisen (Feststellung mittels eines weiteren Tests bei Kursbeginn) oder sonstige sachlich begründete Umstände (z.B. …) der Teilnahme am Praktikum entgegenstehen, so kann der örtliche Schulpartner von CDS die Teilnahme am Praktikum ablehnen. In diesem Fall tritt an die Stelle der Praktikumsteilnahme als Ersatzleistung eine Teilnahme von weiteren zwei Wochen am Sprachkurs. Der Teilnehmer wird zur Vermeidung einer Ablehnung der Teilnahme am Praktikum nachdrücklich auf die besonderen Obliegenheiten unter Ziff. 4 dieser Reisebedingungen verwiesen.
j) Dem Teilnehmer bleibt es vorbehalten, unverzüglich (längstens 3 Tagen) CDS nachzuweisen (wobei die Schriftform empfohlen wird), dass die Verweigerung der Teilnahme am Praktikum sachlich nicht gerechtfertigt war.

4. Besondere Obliegenheiten des Teilnehmers/Teilnehmer
Der Teilnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Anmeldung, insbesondere in den schriftlichen Bewerbungsunterlagen für Praktika und im Rahmen von Telefoninterviews vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. In seinem eigenen Interesse an der tatsächlichen Zulassung zum Praktikum vor Ort ist der Teilnehmer verpflichtet, sämtliche Sprachtests, insbesondere den schriftlichen Sprachtest im Rahmen der Anmeldung höchstpersönlich ohne jede fremde Hilfe durchzuführen. Auf die Möglichkeit einer Nichtzulassung zum Praktikum gemäß Ziffer 3g) bis j) dieser Reisebedingungen als Konsequenz eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung wird ausdrücklich hingewiesen. Der Teilnehmer erklärt bei Absenden seiner Anmeldebestätigung, körperlich und geistig gesund zu sein.

5. Pass-, Visa-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften:
CDS übernimmt für das Vorhandensein ordnungsgemäßer Ein- und Ausreisedokumente keinerlei Haftung. Für etwaige Informationen bezüglich Visum, Schutzimpfungen oder Ein-, und Ausfuhrbestimmungen wendet sich der Teilnehmer an sein Reisebüro, seine zuständige Botschaft oder Konsulat bzw. an das Gesundheitsamt. Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Informationspflicht erteilt CDS über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen Auskunft, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können, insbesondere anhand der Reiseinformationen des Österreichischen Außenministeriums. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Teilnehmer jedoch selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die dem Teilnehmer aus der Nichteinhaltung von Bestimmungen entstehen, gehen zu dessen Lasten, es sei denn, diese sind durch eine grob schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation seitens CDS bedingt.
Soweit von CDS aus den vorhandenen Systemen (Reiseinformation des Österreichischen Außenministeriums) zu den oben genannten Bestimmungen Auskünfte erteilt werden, geht CDS davon aus, dass der Teilnehmer österreichischer Staatsbürger ist, sofern CDS durch den Teilnehmer eine andere Staatsbürgerschaft nicht mitgeteilt wird. CDS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. CDS wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Teilnehmers und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Teilnehmer ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.

6. Umbuchung, Änderung allgemein:
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise / Leistung zurücktreten, wobei CDS darauf hinweist, dass von den einzelnen Leistungserbringern (Fluganbieter, Gasteltern, Schule etc.) Stornogebühren bis zu 100% des Reisepreises erhoben werden.Bis 31 Tage vor Reiseantritt nimmt CDS die Umbuchungswünsche des Teilnehmers bezüglich des Reisetermins, Unterkunfts- bzw. Kursart entgegen. Der Rücktritt bzw. die Umbuchung hat schriftlich unter Angabe der Buchungsnummer zu erfolgen. CDS empfiehlt dem Teilnehmer, die Stornierung mit eingeschriebenem Brief vorzunehmen. Die Umbuchung einer gebuchten Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Teilnehmer günstigere Möglichkeit anbietet.CDS behält sich vor, dem Teilnehmer alle CDS aufgrund einer Umbuchung / Stornierung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu € 25,00 zu verrechnen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis unbenommen, dass CDS kein oder kein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7. Buchung, Umbuchung, Änderung sowie Stornierung von Flügen:
CDS tritt bei der Buchung von Flügen als Vermittler auf. Umbuchungen oder Stornierung von durch CDS vermittelten Flügen sind nur entsprechend der Tarifbedingungen der jeweiligen Flug- bzw. Transportgesellschaft möglich. CDS informiert den Teilnehmer entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
Da die Flugzeiten von den jeweiligen Airlines festgesetzt werden, ersucht CDS den Teilnehmer zu berücksichtigen, dass es auch noch kurzfristig vor Abflug zu Flugplanänderungen kommen kann. Kurzfristige Änderungen des Fluggeräts, der Fluggesellschaft oder der Streckenführung aus technischen oder organisatorischen Gründen bleiben CDS bzw. der Fluglinie vorbehalten. Es gelten die Flugzeiten, welche auf den Flugtickets der Teilnehmer angegeben sind. Luftraumüberlastungen, Streiks, Schlechtwetter etc können zu Flugverspätungen führen, auf welche CDS keinen Einfluss hat. Für daraus resultierende Mehrkosten bzw. versäumte Leistungen am Zielort, sowie sonstige Schäden aufgrund einer Verspätung übernimmt CDS keine Haftung.
Sollte das Reisegepäck die auf dem Flugticket angegebenen Freigepäcksgrenzen überschreiten, kann dies als Übergepäck verrechnet werden. Sportgeräte, sowie sperrige Güter (z.B. Surfbretter, Golfbags etc.) müssen bereits bei der Buchung dem Reisebüro gemeldet werden, da nur eine beschränkte Anzahl transportiert werden kann. Für daraus resultierende Mehrkosten oder Schäden haftet der Teilnehmer selbst.

8. Preisänderungen:
CDS behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht in der Sphäre von CDS liegen, bis einschließlich 20 Tage vor Reisebeginn, zu erhöhen. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungskosten – etwa der Treibstoffkosten – der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Flughafengebühren oder die für die Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse.

9. Zahlung des Reisepreises:
Der Reisepreis ist 28 Tage vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Die Reiseunterlagen werden ausschließlich nur nach Zahlungseingang ca. 10 -14 Tage vor dem Abreisetermin verschickt.
Soweit CDS zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmers gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen. Leistet der Teilnehmer die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist CDS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Teilnehmer mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 10. dieser Bedingungen zu belasten.

10. Rücktritt:
Der Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei CDS. Die Erklärung per Einschreiben / Rückschein wird empfohlen. Bei Rücktritt hat CDS Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der vertraglichen Leistung.
Es gelten folgende Stornogebühren in Prozent des Reisepreises:
- bis inkl. 30. Tag vor Reiseantritt 10%
- ab 29. bis inkl. 15. Tag vor Reiseantritt 25%
- ab 14. bis inkl. 7. Tag vor Reiseantritt 50%
- ab 6. Tag vor Reiseantritt bis zum Reiseantritt 75%
Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Bekanntgabe des Rücktritts verfällt der gesamte Reisepreis.
Grundsätzlich wird sich CDS bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an CDS erstattet werden, wird CDS diese auch an den Teilnehmer erstatten.

11. Kündigung durch CDS:
Stört der Teilnehmer ungeachtet einer mündlichen oder schriftlichen Abmahnung durch den Schulpartner vor Ort (oder Betreuer von CDS) nachhaltig die Durchführung eines Programms oder verhält sich grob vertragswidrig (beispielsweise Störung des Unterrichts, Trunkenheit, Belästigung oder Gefährdung anderer Teilnehmer, Verstoß gegen Gesetze, Sitten und Gebräuche des Gastlandes), so hat CDS das Recht, fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Der Erziehungsberechtigte gewährleistet die jederzeitige Abholung dieses Teilnehmers vom Zielort. Alle damit verbundenen Kosten (Telefongebühr, Reisekosten, Begleitperson etc.) gehen zu Lasten des Erziehungsberechtigten.
Im Falle einer berechtigten Kündigung des Vertrages hat der Teilnehmer das Programm, das Praktikum, die Schule und die Gastfamilie zu verlassen. Die Organisation der Abreise und der Heimreise obliegen in diesem Fall dem Teilnehmer und dessen gesetzlichem Vertreter auf deren Kosten. Im Falle einer berechtigten Kündigung bleibt der Anspruch von CDS auf den vertraglichen Gesamtpreis bestehen. CDS erstattet jedoch den Betrag zurück, den CDS selbst an Aufwendungen erspart oder der an CDS von örtlichen Partnern und Leistungsträgern zurückerstattet wurde. Hierzu erteilt CDS im Kündigungsfall eine nachprüfbare Abrechnung. Dem Schüler, dessen gesetzlichem Vertreter oder dem sonstigen Vertragspartner von CDS bleiben Einwendungen gegen diese Abrechnung vorbehalten.

12. Gewährleistung - Mitteilung von Mängeln:
Dem Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten wird nahe gelegt, unverzüglich nach Feststellung eines Mangels, das Sekretariat der Schule, einen Vertreter des Schulpartners oder CDS entsprechend zu informieren und Abhilfe zu verlangen.
Der Teilnehmer berücksichtigt, dass die vor Ort tätige Reiseleitung (bzw. das Sekretariat der Schule, ein Vertreter des Schulpartners) nur berechtigt ist, vorgetragene Beschwerden auf dem dafür vorgesehenen Formblatt zur Kenntnis zu nehmen, jedoch nicht rechtliche Ansprüche anzuerkennen oder Mängel zu bestätigen. Nach Rückkehr kann der Teilnehmer diese in Form einer schriftlichen Reklamation mit Beilage des Formblattes bei CDS einreichen. Dem Teilnehmer wird empfohlen, die Schadenminderungspflicht gemäß § 1304 ABGB zu beachten.

13. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von CDS herbeigeführt worden ist bzw. CDS allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.Für Personenschäden gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht.

14. Gültigkeit der Katalogangaben:
Der Druck des Kataloges erfolgte im Oktober 2009. Naturgemäß kann der Katalog nur die zu diesem Zeitpunkt feststehenden Termine, Abflugzeiten und Preise anführen. Änderungen insoweit sind daher möglich und bleiben vorbehalten. Maßgebend hinsichtlich der Termine, Abflug- und Reisezeiten etc. ist daher der Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Buchung. Mit diesem Katalog werden alle Reiseankündigungen in früheren Katalogen ungültig.

15. Kundengeldabsicherung:
Die Absicherung der Kundengelder wurde dem österreichischen Recht gemäß lt. Reisebüro-Sicherungsverordnung (RSV) umgesetzt. Die von uns veranstalteten Pauschalreisen sind im Falle einer Insolvenz durch eine Bankgarantie bei der BAWAG, Georg-Coch-Platz 2, 1018 Wien abgesichert. Ein direkter Anspruch des einzelnen Reisenden ist bei Mondial Assistance International AG, Pottendorfer Straße 25 - 27, 1120 Wien, die auch gleichzeitig Abwicklungsstelle ist, unter der Polizzennummer I/148 gegeben. Die Haftung der BAWAG beschränkt sich gegenüber dem Teilnehmer auf den von ihm gezahlten Reisepreis und ist im Schadenfall mit der Gesamt¬versicherungssumme begrenzt. Sollte die Versicherungssumme zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche nicht ausreichen, so werden die Forderungen der Teilnehmer mit dem aliquoten Anteil erfüllt. Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust nachweislich innerhalb von 8 Wochen ab Schadeneintritt bei der Mondial Assistance International AG (Abwickler) zu melden.
CDS tritt bei Abschluss einer Reiseversicherung lediglich als Vermittler auf. Die Schadenabwicklung wird ausschließlich durch die Mondial Assistance International AG vorgenommen.

16. Datenschutzerklärung / Datensicherheit:
CDS verpflichtet sich, die Privatsphäre aller Personen zu schützen, die Leistungen in Anspruch nehmen, und die persönlichen Daten vertraulich zu behandeln. Grundlagen hierzu sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Daten des Teilnehmers werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Als Ausnahme gelten Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, sowie Hotels, Mietwagenfirmen, Schulen, Versicherungsfirmen, sowie Partner bei Erbringung der Reiseleistung, die jedoch nur jene Informationen erhalten, die sie für die Durchführung unbedingt benötigen.
Alle Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, Flug- und Reservierungsdaten aller Reisenden, die in die USA ein- und ausreisen, der amerikanischen Zollbehörde bekanntzugeben. Diese Daten werden aus Sicherheitsgründen benötigt und vertraulich behandelt. Wenn CDS zur Erfüllung der Buchung des Teilnehmers, von Einkäufen, sonstigen Aufträgen oder weil CDS dazu gesetzlich verpflichtet ist, Daten an Dritte weitergeben muss, können darunter Länder außerhalb der Europäischen Union sein, in denen zum Teil keine vertraglichen Datenschutzbestimmungen gelten.
Die Website von CDS kann Links zu Seiten Dritter enthalten. CDS ist weder für den Umgang mit vertraulichen Daten noch für den Inhalt dieser Seiten verantwortlich. CDS rät dem Teilnehmer, die Datenschutzerklärungen dieser Seiten zu lesen, da diese Unterschiede zu Erklärungen von CDS aufweisen können.

17. Rechtswahl und Gerichtsstand:
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und CDS findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Der Teilnehmer kann CDS nur an deren Gerichtsstand (das sachlich zuständige Bezirksgericht für Handelssachen Wien / Handelsgericht Wien) klagen. Für Klagen von CDS gegen Teilnehmer ist deren Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand das Handelsgericht Wien vereinbart.

Ansonsten gelten die „Allgemeinen Reisebedingungen“ (ARB 1992), Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGI, 247/93 und an das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz, BGBl. I Nr. 48/2001. Gemeinsam beraten im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministers für Gesundheit; Sport und Konsumentenschutz in Entsprechung des § 73 Abs. 1 GewO 1994 und des § 8 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten in der Fassung 1994 über die Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe (nunmehr § 6, gem. BGBI. II Nr. 401/98) Die allgemeinen Reisebedingungen sind Grundlage des Reisevertrages, den Sie als Buchender mit uns als Veranstalter schließen.

Reiseveranstalter ist:
Firma Travelplus Group GmbH
Leitermayergasse 43/3,
A-1180 Wien
Tel.: 01 - 817 37 80 –0,
Fax: 01 - 817 37 80 26,
E-Mail: info@carpe.at,
Firmenbuch: FN 205669 f
Gerichtsstand: Handelsgericht Wien
Veranstalterverzeichnis 1998/0515
Geschäftsführer: Thomas Meier
carpe diem Sprachreisen ist eine Marke der Travelplus Group GmbH ©
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung der Travelplus Group GmbH

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firmenbuch: FN 205669 f
veranstalterverzeichnis: 1998/0515